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Ob "A" wie "Anschreiben", "L" wie "Lebenslauf" oder "Z" wie "Zeugnisse" - in unserem Bewerbungs-ABC finden Sie viele nützliche Tipps rund ums Bewerben.
Referenzen
Referenzen sind bei erster Kontaktaufnahme und in der schriftlichen Bewerbung nur dann wichtig, wenn Sie als freier Mitarbeiter (also als selbstständig Tätiger) keine Arbeitszeugnisse vorweisen können. Dann sollten Sie allerdings alle Tätigkeiten, die die geforderte Berufspraxis nachweisen, durch Referenzen belegen. Sonst reichen maximal drei Referenzen.
Referenzgeber können Personen sein, die Auskünfte über Ihre persönlichen Eigenschaften geben können, oder Personen, die in der Lage sind, Ihre fachlichen Fähigkeiten einzuschätzen und zu beurteilen. Geben Sie bei den Adressen Ihrer Referenzen immer die Telefonnummern an: Sowohl die Personalleitung wie auch befragte Referenzgeber scheuen sich vor langen Briefen. Zudem lässt sich aus einer telefonischen Äußerung mehr heraushören.
Wichtig: Überstrapazieren Sie Ihre Referenzen nicht, denn Sie können sich nicht sicher sein, dass Ihr Referenzgeber nach der zwanzigsten Auskunft noch das Gleiche sagt und genauso positiv gestimmt ist wie bei der ersten Auskunft. Vor allem Sie selbst aber sollten dem Adressaten Ihrer Bewerbung glaubwürdig erscheinen und durch Ihre berufliche oder gesellschaftliche Stellung Vertrauen und Kompetenz vermitteln, vor allem auch deshalb, weil Sie damit rechnen müssen, dass die angegebenen Personen gar nicht befragt werden.
Merken Sie sich vor allem: "Präparierte" Referenzen sind leicht zu durchschauen! Und: Verwenden Sie nach Möglichkeit keine schriftlichen Referenzen, erst recht nicht, wenn sie älter als fünf Jahre sind. Der Referenzpflicht genügen Ihre früheren Arbeitgeber schon durch Hinweis auf geschriebene Zeugnisse. Alle Aussagen früherer Arbeitgeber müssen wahrheitsgemäß sein, auch wenn diese nicht positiv sind. Geben Sie niemals Verwandte und Verstorbene als Referenzgeber an, ebenso wenig wie Ihre Schullehrer oder den Bundeskanzler.
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