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Ob "A" wie "Anschreiben", "L" wie "Lebenslauf" oder "Z" wie "Zeugnisse" - in unserem Bewerbungs-ABC finden Sie viele nützliche Tipps rund ums Bewerben.
Tantiemen
Tantiemen sind Erfolgsvergütungen, deren Charakter von nicht unerheblicher Bedeutung für das Endgehalt ist. Wenn Sie in Ihrem jetzigen oder zukünftigen Arbeitsvertrag eine Tantieme vereinbart haben, so bezieht sich diese Erfolgsvergütung immer auf bereits geleistete Tätigkeiten, wird aber regelmäßig erst nachträglich gezahlt, eventuell abhängig von Jahresabschluss und Bilanzstichtag des Unternehmens.
Bei Eintritt in das oder Austritt aus dem Beschäftigungsverhältnis während des maßgeblichen Geschäftsjahres wird das Unternehmen üblicherweise nicht extra für Sie eine Zwischenbilanz erstellen. Ihr Anspruch wird sich aus dem Zeitraum der Beschäftigung errechnen und dem vereinbarten Gewinnanteil entsprechen.
Wie für alle sonstigen Vergütungen gilt auch für Tantiemen, dass sie zu versteuern sind und also zusammen mit diesen und dem Grundgehalt für die Einstufung in eine höhere oder niedrigere Steuergruppe (nicht: Steuerklasse!) von Bedeutung sind.
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