Jobauswahl

Morgens aufstehen, in Ruhe frühstücken, kurz in den Bus gehüpft und nach 15 Minuten auf der Arbeit. Das ist wohl der Traum vieler Arbeitnehmer. Doch was sich so schön anhört, bleibt für viele nur Wunschdenken.

Viele Arbeitnehmer nehmen täglich einen Arbeitsweg von über zwei Stunden auf sich – pro Strecke. Das bedeutet vier Stunden hin- und herpendeln jeden Tag. Plus die acht Stunden Arbeitszeit besteht der restliche Alltag nur noch aus Essen und Schlafen. Sozialleben, Haushalt und Kinder? – Keine Zeit!

Wer nicht bereit ist, seine Lebensqualität derart nach unten zu schrauben, sollte bereits im Vorfeld nach Jobausschreibungen in seiner Nähe schauen. Dafür bieten sich Stellenbörsen mit einer regionalen Ausrichtung wie beispielsweise unsere Portal jobs-rhein-main.de an.
Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht. Jeder muss für sich selbst entscheiden, was er bereit ist, auf sich zu nehmen. Lediglich im Falle von Arbeitslosigkeit gibt es gesetzliche Normen, welcher Fahrweg einem Arbeitssuchenden zugemutet werden kann. Diese sind natürlich immer auch abhängig von der Bezahlung.

Arbeitsweg = Aufwandsentschädigung?
Generell sollten die Kosten des Fahrwegs zur Arbeit nicht den Rahmen des eigentlichen Verdienstes sprengen. Deshalb gilt es genau abzuwägen. Ein niedriger Lohn vor der Haustür kann unter Umständen trotzdem attraktiver sein, als ein höheres Gehalt bei dem man lange Fahrzeit und hohe Fahrtkosten auf sich nehmen muss. Zwar kann man für die Aufwendungen für Fahrt zwischen Wohnung und Arbeit die sogenannte Pendlerpauschale steuerlich geltend machen, jedoch ist auch diese mit einem Höchstsatz beschränkt.