Arbeitsvertrag

Prüfe genau, bevor Du unterschreibst.

Kündigung - was müssen Sie beachten?

Eigentlich gehört es heute schon fast zum Standard in Stellenanzeigen: „Bitte teilen Sie uns ihren frühesten Einstiegstermin mit.“ Spätestens dann kommen viele ins Grübeln. Wie ist das eigentlich mit der Kündigung des aktuellen Arbeitsverhältnisses, welche Fristen gelten? Fragt man dann im Freundes- oder Familienkreis nach, reicht die Bandbreite der Antworten von zwei Wochen bis zu sechs Monaten. Kein Wunder, denn eine feste Frist – wie man es beispielsweise vom Wohnungswechsel kennt – gibt es beim Arbeitsverhältnis nicht.

Die Kündigungsfristen sind  individuell. Als erstes hilft der Blick in den Arbeitsvertrag. Dort sind in der Regel die Kündigungsfristen angegeben. Ist das nicht der Fall, gelten immer die gesetzlichen Kündigungsfristen, die im BGB in §622 geregelt sind. Die Dauer hängt davon ab, wie lange das Arbeitsverhältnis bestanden hat.


  • bis zu zwei Jahre, einen Monat.
    ab fünf Jahre, zwei Monate.
    ab acht Jahre, drei Monate.
    ab zehn Jahre, vier Monate.
    ab zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate.
    ab 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate.
    ab 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate.

Was solltest Du nach einer Kündigung tun?
Die letzten Wochen in einer gekündigten Stellung sind meist nicht so einfach. Oft sorgt die Kündigung für Verstimmung beim Chef und Missbilligung unter den Kollegen. Die Haltung „Rutscht mir alle mal den Buckel runter“ ist deshalb gar nicht so selten bei den Scheidenden anzutreffen. Das mag vielen in dieser Situation als richtiger Weg erscheinen, doch kann so ein Verhalten der beruflichen Zukunft  immens schaden. Der Grund: Mit einer Null-Bock-Haltung schädigen Sie massiv ihren Ruf. Gerade in kleineren Branchen spricht sich so etwas schnell rum und möglichweise fragen künftige Arbeitgeber auch bei deinen aktuellen Chefs einmal nach. Spätestens dann rächt sich das unprofessionelle Verhalten der letzten Wochen im alten Job.


Es empfiehlt sich daher, in den letzten Wochen beim alten Arbeitgeber noch einmal „bella figura“ zu machen und die Projekte sauber abzuschließen bzw. zu übergeben. Hier hilft in der Regel eine Liste, die Du im Idealfall noch einmal mit deinem aktuellen Chef besprechen solltest. Darauf sind alle Projekte aufgeführt, um die Du dich aktuell kümmerst. Mach deinem Gegenüber klar, welche Punkte Du in der verbliebenen Zeit noch abschließen kannst und für welche Aufgabe ein Vertreter gefunden werden muss. Auf der Liste sollte auch eine Art „Testament“ für den Nachfolger Platz finden, damit der Deine Aufgaben möglichst schnell und reibungslos übernehmen kann. Denke bei Deiner Planung auch daran, dass das Ausmisten des persönlichen Archivs einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Über die Jahre sammelt sich so einiges an, was ggf. noch abgelegt werden muss oder sollte.