Verlauf des Vorstellungsgesprächs
Der Verlauf eines Vorstellungsgesprächs ist von gewissen Standards geprägt, die sich im Wesentlichen wie folgt aufgliedern:
- Einleitungsphase ("Warm-up"): z. B. mit der Frage, ob die Anfahrt problemlos verlaufen ist.
- Vorstellungsphase: Die Teilnehmer, und damit auch Du, stellen sich vor. Deine Befrager nennen ihre Tätigkeits- und Aufgabengebiete und Du schilderst mit wenigen Worten Deinen Werdegang. Du hast so die Möglichkeit, die anschließende Personenbefragung vorzusondieren.
- Lebenslaufanalyse: Du wirst zu Deiner Person befragt. Beantworte alle Fragen so ausführlich wie möglich und so ehrlich wie nötig. Führe Dir das im Anschreiben Gesagte vor Augen und vermeide Negativformulierungen. Suche stattdessen nach Positivbeschreibungen, schweife nicht ab und hole bei Begründungen nicht zu weit aus.
- Das Unternehmen stellt sich vor: Hier kannst und solltest Du auch gezielt Fragen stellen. Ziehe alle Informationen zum Unternehmen zu Rate, die Du bei Deinen Nachforschungen gesammelt hast, und zeige, dass Du bereit bist, sich voll in dem Unternehmen einzubringen.
- Informationen über Tätigkeit und Aufgabengebiet.
- Gesprächsabschluss mit Verbleib.
Die Anzahl der am Gespräch beteiligten Personen ist abhängig von der Art des Unternehmens, der zu besetzenden Position sowie der Komplexität der Aufgabe. Meistens sind es der Personalleiter, Dein künftiger Vorgesetzter oder sogar der Geschäftsführer und/oder ein Mitarbeiter, der dein künftiges Aufgabengebiet genau kennt. Für das Vorstellungsgespräch gilt dasselbe, wie für ein Verkaufsgespräch: Äußere Deine Argumente nicht zu früh und hebe Dir das Beste bis zum Schluss auf. Rechne damit, dass Dein Gegenüber versuchen wird, Dein schwächstes Argument zu kritisieren. Sehe aber in möglichen Einwänden Deines Gesprächspartners auch eine Chance. Hinter jedem echten Einwand steckt Interesse oder der Wunsch nach einer Verständnishilfe. Zwei Dinge sind besonders wichtig. Erstens: Äußere möglichst keine Werturteile. Wirst Du nach einer Einschätzung gefragt werden, prüfe zunächst, wann und wo solche Urteile gerechtfertigt erscheinen. Zweitens: Urteile niemals negativ über frühere Chefs und ehemalige Kollegen.