Vorstellungsgespräch
„Kinder? Oh ja, in ein zwei Jahren schon soll es soweit sein“. Bei dieser Aussage klingeln wohl jedem Personaler die Ohren. Bleibt die Frage: Wie offen sollte man in einem Vorstellungsgespräch eigentlich sein?
Es sollte selbstverständlich sein, dass Du in Deiner Bewerbung stets die Wahrheit angibst. Schwerwiegende Lügen, vor allem im Lebenslauf oder bei den Qualifikationen können auch im Nachhinein noch zu einer Kündigung führen. Im Vorstellungsgespräch hingegen, gibt es eine – nennen wir es Grauzone. Zwar solltest Du auch hier stets offen und ehrlich dem Personaler gegenüber sein, es gibt jedoch ein paar Fragen, bei denen Du das Recht hast zu schweigen oder gar zu lügen.
Überlege Dir vorher, was Du sagen willst
Zuerst einmal wollen wir davon ausgehen, dass der Personaler weiß, welche Fragen er stellen darf und welche nicht. Natürlich wird er bei beispielsweise Lücken im Lebenslauf nachfragen. Antwortet man hier mit „Naja, ich habe sonst nur Absagen bekommen“ oder „Ich brauchte erst mal eine Pause.“ wird man keinen guten Eindruck hinterlassen. Hier sollte man sich vorher gut überlegen, wie ehrlich man auf diese Frage antworten möchte und sich gegebenenfalls eine aufgehübschte Antwort zurecht legen. Auch bei einer vorangegangenen Kündigung sollte man lieber nicht zu ehrlich auf den deren Grund antworten oder sogar noch Dampf ablassen über den alten Arbeitgeber. Hier solltest Du lieber auf die neue Herausforderung verweisen, die Du dir schon seit längerem gewünscht hast oder aber Du verweist auf die fehlenden Perspektiven in deinem alten Unternehmen.
Verbotene Fragen
Es gibt rechtlich gesehen auch Fragen, auf die müsst Du keine Antworten geben oder darfst sogar die Unwahrheit sagen. Wir haben für Dich mal ein paar von ihnen aufgeführt:
1. Kinderwunsch: Fragt der Personaler, ob Du in naher Zukunft vorhast, eine Familie zu gründen, so darfst Du hier eine Antwort verweigern oder sogar lügen. Da eine Verweigerung immer einen faden Beigeschmack mit sich zieht, empfehlen wir hier ganz einfach zu sagen, dass eine baldige Schwangerschaft nicht vorgesehen ist.
2. Religion: Fragen zur Konfession des Bewerbers sind ebenfalls unzulässig, es sei denn, du bewirbst Dich in einer religiösen Institution. Hier solltest Du wahrheitsgemäß antworten. In allen anderen Fällen darfst Du darauf verweisen, dass diese Frage auf die Wunschstelle keinen Einfluss ausübt.
3. Sexuelle Orientierung: Fragen hierzu sind völlig unzulänglich. Hier solltest Du keinerlei Angaben zu machen. Ein seriöser und professioneller Personaler würde solche Fragen aber ohnehin niemals stellen.
4. Fragen zu eventuellen Schulden sind ebenfalls nicht zulässig, es sei denn es steht in irgendeinem Verhältnis zu der angestrebten Position. Bewirbst Du dich beispielsweise bei einer Bank, solltest Du hier lieber offen und ehrlich sein.
5. Krankheiten: Krankheiten, die keinen Einfluss auf die angestrebte Stelle haben oder die nicht ansteckend sind, müssen im Vorstellungsgespräch nicht thematisiert werden. Auch frühere Erkrankungen, die für die Zukunft keine Rolle mehr spielen, können verschwiegen werden.
Generell empfiehlt es sich, im Vorstellungsgespräch so ehrlich wie möglich zu sein. Größere Lügen fallen einem guten Personaler ohnehin meist auf. Sollten die Fragen unter die rechtlich untersagten Punkte fallen, so darfst Du das gerne im Gespräch erwähnen und diese somit umgehen.